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Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug ist, meist für Jungunternehmer aber nicht nur, immer wieder ein Problem. Wann kann und darf ich mir die Vorsteuer abziehen und wann nicht!

Worauf muß man achten um zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein?

Zu allererst muß einmal geklärt sein, ob man überhaupt zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Wenn man unter den § 6 UStG 1994 fällt (das sind z. B. Kleinunternehmer, Arzt,  Hebamme, Psychotherpeut, Versicherungsvertreter usw.) dann verrechnet und bezahlt man keine Umsatzsteuer, darf aber auch im Gegenzug keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltende machen.

Trifft der § 6 UStG 1994 nicht zu dann sind folgende Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug notwendig:

  1. Der Empfänger der Lieferung oder sonstigen Leistung muß Unternehmer sein.
  2. Die Lieferung oder sonstige Leistung in der Regel erbracht sein.
  3. Die Rechnung muß entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt sein.

 

Eine Rechnung muß folgende Merkmale enthalten um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen:

  1. Name und Anschrift des liefernden (leistenden) Unternehmens
  2. Name und Anschrift des Abnehmers (des Rechnungsempfängers)
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  4. Tag der Lieferung bzw. der sonstigen Leistung
  5. Das Entgelt für die Lieferung bzw. sonstige Leistung
  6. Der anzuwendende Steuersatz
  7. Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag
  8. Das Ausstellungsdatum der Rechnung
  9. Fortlaufende Nummer der Rechnung
  10. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

 

Wenn eines der oben angeführten Merkmale fehlt, ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig. Daher ist es angebracht jede Eingangsrechnung (also jede Rechnung von einem Lieferanten) darauf zu überprüfen, ob diese auch korrekt ausgestellt wurde. Wenn die Rechnung nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde, dann ist es am besten die Rechnung an den Lieferanten zurück zu schicken und um Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung lt. UStG 1994 zu ersuchen. Damit erspart man sich sehr viel nachträgliche Arbeit und unter Umständen auch Ärger.

 

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