Der Selbständige Buchhalter

Der Selbständige Buchhalter ist ein Wirtschaftstreuhandberuf und unterliegt somit dem Wirtschaftstreuhandberufungsgesetz.
Dieser Beruf ist eine neu geschaffene Berufsrichtung neben dem Steuerberater, Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer (seit 1. Juli 1999).
Der SBH ist ein ordentliches Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Er wird von der Kammer öffentlich bestellt und ist auch bei dieser registriert.
Als ordentliches Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unterliegt der SBH allen Rechten und Pflichten (Verschwiegenheit, Unabhängigkeit usw.) des Wirtschaftstreuhandberufsgesetz.
Im Unterschied zum "Gewerblichen Buchhalter" (Mitglied der Wirtschaftskammer) verfügt der SBH über mehr Befugnisse.
 
 
Gegenüberstellung der Befugnisse:
(Auszug aus dem Folder SBH der Kammer der Wirtschaftstreuhänder)
 
  SBH-Selbständiger Buchhalter Gewerblicher Buchhalter
Ort der Regelung    
Gesetzliche Grundlagen Wirtschaftstreuhandberufsgesetz Gewerbeordnung
Interessensvertretung Kammer d. Wirtschaftstreuhänder Wirtschaftskammer
     
Berechtigungsumfang (Erlaubt ja/nein)    
Buchhaltung bis Saldenliste ja ja
Lohnverrechnung ja ja
Kostenrechnung ja nein
Erstellung von Bilanzen ja nein
Umsatzsteuervoranmeldung ja nein
     
Beratung (Erlaubt ja/nein)    
Buchhaltungs- u. Belegwesen ja nein
Sozialversicherungsangelegenheiten ja nein
Vertretung vor sonstigen Ämtern ja nein

 

Nützliche Links

» Bundesverband der österreichischen Bilanzbuchhalter (BÖB)

» Kammer der Wirtschaftstreuhänder

» Selbständige Buchhalter

 

Nützliche Downloads

» Vollmachtsformular für Selbständige Buchhalter   (pdf 68kb)

» Honorargrundsätze für Wirtschaftstreuhandberufe   (pdf 111kb)

» Allg. Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe   (pdf 116kb)

 

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