Beratung:

 

* in Abgabe- und Abgabenstrafverfahren
* in Sozialversicherungsangelegenheiten
* Beitragsangelegenheiten
* vor AMS, Berufsorganisationen und Landesfremdenverkehrbüro
* vor sonstigen Ämtern und Behörden

 

 

Details

 

1) Abgabe- und Abgabenstrafverfahren:

Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben
Ausgenommen:           Vertretung vor Finanzbehörden
                                  Vertretung vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten
                                  Vertretung vor Gerichten und dem Verwaltungsgerichtshof

2) Sozialversicherungsangelegenheiten:

Vertretung und Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherung

3) AMS, Berufsorganisationen und Landesfremdenverkehrsbehörden, sonstige Ämter und Behörden:

Vertretung und Beratung vor gesetzlichen anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten.
Die Vertretung bei den Einrichtungen des AMS, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsbehörden und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern sofern diese mit Tätigkeiten aus den angebotenen Leistungen zusammenhängen.