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Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen ab Juli 2008

Die Verminderung des AV-Beitrages bei geringem Einkommen ist in der Lohnverrechnung etwas komplett Neues und somit haben sich auch einige Zweifelsfragen ergeben, die erst vom Hauptverband geklärt werden müssen. Hier werden die wichtigsten Punkte dieser Neuregelung kurz dargestellt:

  • Ab 1. Juli 2008 verringert sich der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung. Der Anteil des Dienstgebers bleibt gleich wie bisher.

 

  • Der Anteil des Dienstnehmers kann sich bis auf 0 % reduzieren!

Die Einkommenstaffel:

 

von

bis

AV-DN-Anteil *)

bis

 

€ 1.100,--

0 %

über

€ 1.100,--

€ 1.200,--

1 %

über

€ 1.200,--

€ 1.350,--

2 %

über

€ 1.350,--

 

3 % (wie bisher)

*) Arbeitslosenversicherungsbeitrag-Dienstnehmeranteil

  • Zwischen den einzelnen Stufen erfolgt keine Einschleifung! So kann es passieren, dass ein Dienstnehmer (z.B.) mit einem Bruttobezug von € 1.105,-- netto weniger bekommt als ein Dienstnehmer mit einem Bruttobezug von € 1.100,--. Bei einem Bezug

von € 1.105,-- fällt 1 % Arbeitslosenversicherung an = € 11,05, bei einem Bezug von € 1.100,-- fällt jedoch keine Arbeitslosenversicherung an.

  • Dauert das Dienstverhältnis nicht ein ganzes Monat erfolgt keine fiktive Hochrechnung auf einen vollen Monat. Bekommt ein Dienstnehmer für

5 Tage € 500,--, so zahlt er in diesem Monat keinen AV-Beitrag.

  • Laufende Entgelte und Sonderzahlungen (Urlaubszuschuß und Weihnachtsremuneration) sind getrennt zu betrachten. Daher kann es passieren (vor allem bei vierteljährlicher Auszahlung der Sonderzahlungen) das es zu einer unterschiedlichen „Rückverrechnung“ des AV-Beitrages kommt!

 

 

    Gewährleistungsausschluss: Wir bemühen uns sehr um möglichst korrekte und aktuelle Informationen. Aber leider kann es trotz aller Sorgfalt passieren, dass sich der „Fehlerteufel“ bemerkbar macht. Bitte beachten Sie auch, dass diese Seiten nur unverbindliche Informationen beinhalten. Die hier enthaltenen Informationen ersetzten keine persönliche Beratung.